Vorsorge ab Kindesalter
Ab dem 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einmal pro Jahr für Männer und Frauen eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. Diese dient dazu, Erkrankungen im Zahn- und Kieferbereich frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Der Mundbereich sowie die Zähne werden eingehend untersucht. Des Weiteren kann auch eventuell bestehender Zahnstein entfernt werden.
Die regelmäßig wahrgenommenen Zahnvorsorgeuntersuchungen sollten vom Zahnarzt in einem entsprechenden Bonusheft eingetragen werden. Das Bonusheft ist bei der zuständigen Krankenkasse erhältlich. Hiermit können sich Patienten einen Bonus bei ihrer Krankenkasse sichern. So erhalten Patienten nach fünf Jahren regelmäßiger Untersuchungen einen Festzuschuss für Zahnersatz in Höhe von 60 Prozent anstatt den üblichen 50 Prozent. Nach zehn Jahren steigt der Festzuschuss dann auf 65 Prozent.
Die professionelle Zahnreinigung wird von vielen Zahnärzten zwei Mal im Jahr empfohlen. Jedoch werden die Kosten hierfür nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Empfehlenswert ist die professionelle Zahnreinigung vor allem dann, wenn ein erhöhtes Risiko für Parodontitis und Karies besteht. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Aufwand und liegen zwischen 40 und 180 Euro.
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